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[material no disponible en español]
Die ADLAF unterstützt die
Bildung und die Aktivitäten länderbezogener und thematischer
Arbeitsgruppen. Gegenwärtig existieren folgende ADLAF-Arbeitsgruppen:
Die Vollversammlung der ADLAF hat im Mai 2008 die
folgenden Grundprinzipien für ADLAF AGs festgelegt:
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Jede AG muss dem Vorstand mindestens einmal jährlich
einen schriftlichen Bericht über ihre Aktivitäten vorlegen;
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Es wird erwartet, dass die AGs in regelmäßigen Abständen
aktualisierte Informationen über ihre Aktivitäten für die ADLAF-Homepage
und das ADLAF-Info zur Verfügung stellen.
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Die ADLAF-Mitglieder müssen rechtzeitig über
geplante Aktivitäten der AGs informiert werden, damit alle Interessierten
die Möglichkeit haben, sich daran zu beteiligen. Es reicht nicht aus, im
Nachhinein über stattgefundene Aktivitäten zu berichten.
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Es wird erwartet, dass Aktivitäten der AGs nicht in
thematische / zeitliche Konkurrenz zu anderen ADLAF-Aktivitäten treten.
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Die AGs müssen dem Vorstand eine Liste der AG-Mitglieder
(Name, Fach, Institution, E-mail) zur Verfügung stellen.
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AG-Mitglieder müssen nicht ADLAF-Mitglieder sein, es
sollte aber versucht werden, sie für eine Mitgliedschaft zu interessieren.
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Jede AG muss über einen Koordinator (der ADLAF-Mitglied
sein muss) und zwei weitere Ansprechpartner verfügen, deren
Kontaktadressen dem Vorstand mitgeteilt werden. Der Koordinator und
mindestens ein Stellvertreter sollten von den Mitgliedern der AG im
Konsens bestimmt und regelmäßig erneuert bzw. im Amt bestätigt werden. Ein
formaler Wahlprozess ist nicht zwingend notwendig. Sollte es allerdings
nicht möglich sein, einen Konsens über die Position des Koordinators und
des Stellvertreters zu erzielen, muss eine formale Wahl stattfinden, an
der sich alle Mitglieder der AG beteiligen können.
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Jede AG kann zur Unterstützung ihrer Aktivitäten pro
Jahr einen Betrag von 500,- Euro beim Vorstand beantragen. Diese Gelder
dürfen nur für Reisekosten / Übernachtungskosten genutzt werden, auf
keinen Fall für Honorarzahlungen. Die Einhaltung der Regeln des
Bundesreisekostengesetzes wird vorausgesetzt. Es muss eine jährliche
Abrechnung über die Verausgabung der Gelder incl. Vorlage entsprechender
Belege erfolgen.
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GT Relaciones Internacionales de
América Latina
GT Bolivia
GT Brasil
GT Latin American History in Global
Perspective
ADLAF-Nachwuchstreffen
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